Willkommen in den Aalener Bädern

Liebe Badegäste,

die Bäderbetriebe der Stadtwerke Aalen heißen Sie herzlich willkommen und möchten Ihnen Entspannung und Erholung bieten. Baden in der Gemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtnahme. Ihre Wünsche, Anregungen und Beschwerden nehmen das Aufsichtspersonal und die Betriebsleitung gerne entgegen. Die Limes-Thermen Aalen, das gesamte Hirschbachbad sowie unsere Freibäder Spiesel und Unterrombach sind Einrichtungen mit Heilbad-, Sport-, Freizeit- und Wellness-Charakter und wir bitten alle Gäste, sich ihrem Aufenthaltsort entsprechend zu verhalten.

Bei therapeutischen Anwendungen in den Limes-Thermen kann es zu Sperrungen von Bereichen kommen, wofür wir um Verständnis bitten.

 

§1 Zweck der Haus- und Badeordnung


(1) Zweck der Haus- und Badeordnung ist die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich der Bäder der Stadtwerke Aalen.

 

 §2 Verbindlichkeit der Haus- und Badeordnung


(1) Die Haus- und Badeordnung sowie alle sonstigen Anordnungen sind für unsere Gäste verbindlich. Das Personal übt das Hausrecht aus, seinen Anordnungen ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen kann der Gast aus dem Bad verwiesen werden. Das Eintrittsgeld wird in diesem Fall nicht erstattet. Ein Hausverbot kann von der Geschäftsleitung oder deren Beauftragten ausgesprochen werden.

(2) Aus Sicherheitsgründen werden gekennzeichnete Betriebsbereiche unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes videoüberwacht.

(3) Für den allgemeinen Badebetrieb gilt die Haus- und Badeordnung. Für besondere Veranstaltungen oder für die Benutzung durch bestimmte Personengruppen können Ausnahmen zugelassen werden.

(4) Politische Aktionen, Veranstaltungen, Demonstrationen sowie gewerbliche oder nicht badübliche Nutzungen bedürfen der Genehmigung des Betreibers.

(5) Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte, Zehnerkarte, Jahreskarte o.ä., die zum Eintritt in unsere Bäder berechtigt, werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Aalen und die Haus- und Badeordnung anerkannt.

 

 §3 Öffnungszeiten, Preise

 
(1) Die Öffnungszeiten und Preise sind durch entsprechende Aushänge vor der Kasse ersichtlich. Diese und weitere Informationen zu Preisen und Öffnungszeiten finden Sie auf unserer Homepage unter: www.sw-aalen.de.
Im Bereich Bäder & Freizeit finden Sie unsere einzelnen Bäder. Alle Gutscheine, die zum Eintritt in unsere Bäder berechtigen, haben eine Gültigkeit von 3 Jahren ab Ausstellungsdatum. Gutscheine und Eintritte aus dem Hallenbad gelten nicht im Hirschbachbad.

(2) Im Hirschbachbad und in den Limes-Thermen Aalen ist der späteste Einlass 60 Minuten vor Badeschluss. In unseren Freibädern Spiesel und Unterrombach ist der späteste Einlass 30 Minuten vor Badeschluss. Der Bade-/Saunabereich ist 20 Minuten vor Ende der Öffnungszeit zu verlassen.

(3) Für das Vereinsschwimmen, für Heilbehandlungen und für Sonderveranstaltungen gelten besondere Zugangsvoraussetzungen und Öffnungszeiten.

(4) Bei Einschränkung oder Schließung eines Bades besteht kein Anspruch auf Ermäßigung oder Erstattung des Eintrittspreises.

(5) Gekaufte Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen. Die Eintrittskarten sind bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren. Dies gilt auch für die Eintrittstickets unserer Bäderevents.

(6) Ermäßigte Tarife bedürfen des Nachweises. Einzelkarten gelten nur am Tag des Erwerbs und berechtigen nicht zum mehrmaligen Eintritt am selben Tag.

 

§4 Zutritt 


(1) Der Besuch ist grundsätzlich jeder Person gestattet, jedoch kann es in Einzelfällen zu Einschränkungen kommen, die vom Personal der Aalener Bäder individuell geregelt werden.

(2) Jeder Gast muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte oder Eintrittsberechtigung sein. Eine Übertragung ist nicht zulässig.

(3) Für den Verlust von Gegenständen, die Eigentum der Aalener Bäder sind, wie z.B. Garderobenschlüssel oder Datenträger, haftet der Badegast. Bei Verlust von Gegenständen, die Eigentum der Aalener Bäder sind, wird eine Gebühr von 50,00 € erhoben.

(4) Kinder unter 3 Jahren haben in den Limes-Thermen keinen Zutritt. In unserem Hirschbachbad und unseren Freibädern Spiesel und Unterrombach gibt es keine Zutrittsbeschränkung für Kinder.

(5) Kinder/Jugendliche unter 16 Jahren benötigen eine geeignete Begleitperson, wenn ein sicheres selbständiges Schwimmen nicht gewährleistet ist. Für Kinder unter 8 Jahren ist die Begleitung durch eine geeignete Begleitperson zwingend erforderlich. Weitergehende Regelungen und Altersbeschränkungen (z.B. Saunaanlagen, Wellnessbereiche, Wasserrutschen und Sprunganlage) sind möglich.

(6) Personen, die unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen oder an übertragbaren Krankheiten leiden, ist der Zutritt nicht gestattet.

(7) Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist die Benutzung des Bades nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.

(8) Das Mitbringen von Tieren jeglicher Art ist nicht gestattet.

 

§5 Verhaltensregeln

 
(1) Die Badegäste haben sich rücksichtsvoll zu verhalten und die Einrichtungen pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung oder Beschädigung innerhalb des Bades haftet der Verursacher für den entstandenen Schaden. Eltern haften für Ihre Kinder.

(2) Unsere Einrichtungen, insbesondere die Barfußbereiche, sind ausschließlich in geeigneter Badekleidung zu nutzen. Das Betreten dieser Bereiche in Alltags- oder Straßenkleidung sowie mit Straßenschuhen ist nicht gestattet.

(3) Musikinstrumente und Tonwiedergabegeräte dürfen nicht störend wirken. Insbesondere in den Limes-Thermen ist bei der Benutzung von Unterhaltungselektronik auf andere Badegäste Rücksicht zu nehmen. Über die Nutzung von mitgebrachten Geräten jeglicher Art in unseren Bädern entscheidet das Personal vor Ort.

(4) Das Fotografieren und Filmen ohne Genehmigung ist grundsätzlich untersagt und kann bei Nichtbeachtung zu einer Strafanzeige führen sowie ein zukünftiges Hausverbot mit sich bringen.

(5) Vor der Benutzung der Bäder ist eine Körperreinigung vorzunehmen. Rasieren, Haare färben und Nägel schneiden sind nicht gestattet.

(6) Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten sowie Schwimmhilfen bedarf der Zustimmung des Personals.

(7) Speisen und Getränke dürfen nur zum eigenen Verzehr mitgebracht werden. Das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist nicht gestattet.
Mitgebrachte Speisen und Getränke dürfen nicht in der Gastronomie verzehrt werden.

(8) Das Mitbringen von zerbrechlichen Behältnissen aller Art ist nicht gestattet.

(9) Das Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet, dies gilt auch für elektrische Zigaretten. Das Rauchen von Cannabis und anderen berauschenden Mitteln ist in allen Bädern der Stadtwerke Aalen untersagt.

(10) Fundsachen sind bitte beim Personal abzugeben.

(11) Jeder Gast hat auf Sauberkeit zu achten und seinen Abfall in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern zu entsorgen.

(12) Liegen und Stühle dürfen nicht dauerhaft mit Handtüchern, Taschen oder anderen Gegenständen belegt werden. Auf den Liegen und Stühlen abgelegte Gegenstände sind erforderlichenfalls vom Personal zu entfernen.
Liegen und Stühle dürfen nur mit einem Bademantel oder einer trockenen, körpergroßen Unterlage benutzt werden.

(13) Aus Sicherheitsgründen möchten wir alle Gäste darauf hinweisen, dass Alkohol in unseren Bädern nur in Maßen konsumiert werden sollte. Übermäßiger Alkoholkonsum kann die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen und
zu gefährlichen Situationen führen. Personen, die erkennbar unter Alkoholeinfluss stehen, können vom Besuch ausgeschlossen oder der Bäderlandschaft verwiesen werden.

(14) Die Gäste sind für das Verschließen der Garderobenschränke/Spinde selbst verantwortlich.

(15) Das seitliche Hineinspringen oder Hineinwerfen anderer Personen in die Becken sowie laute Unterhaltungen in den Ruheräumen sind untersagt.

(16) Bitte beachten Sie, dass die Laufflächen in unseren Bädern feucht und stellenweise nass sein können. Um sich vor Rutschunfällen zu schützen, gehen Sie bitte vorsichtig. Für Unfälle auf feuchten oder nassen Bodenflächen übernimmt der Betreiber keine Haftung.

(17) Sexuelle Handlungen sowie sexuelle oder anstößige Darstellungen sind in der gesamten Anlage untersagt.

 

§6 Benutzung der Umkleide- und Sanitärräume in besonderen Fällen 


(1) Wir fördern eine Atmosphäre des Respekts und des Verständnisses. Bei Unklarheiten oder besonderen Anliegen bezüglich der Nutzung der Umkleide- und Sanitärbereiche steht unser Personal gerne zur Verfügung, um eine positive individuelle Lösung zu finden.

(2) Die Benutzung der Umkleide- und Sanitärräume richtet sich nach den körperlichen Hauptgeschlechtsmerkmalen des jeweiligen Gastes.

(3) Bitte respektieren Sie die Privatsphäre und das Wohlbefinden aller Badegäste und benutzen Sie die entsprechenden Bereiche entsprechend der eigenen körperlichen Geschlechtsmerkmale.

(4) Jegliche Diskriminierung oder Belästigung aufgrund des Geschlechts oder geschlechtsbezogener Merkmale wird nicht toleriert. Wir bitten alle Badegäste, zu einer respektvollen und integrativen Atmosphäre beizutragen.

(5) Bei Fragen oder Anliegen steht unser Team zur Verfügung, um sicherzustellen, dass sich alle Gäste gleichermaßen willkommen und wohl fühlen.

 

§7 Haftung

(1) Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die dem Nutzer entstehen, es sei denn, es liegt eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder grobe Fahrlässigkeit vor.

(2) Wertgegenstände sollten nach Möglichkeit nicht mitgebracht werden. Für Verlust oder Beschädigung haftet der Betreiber ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

(3) Der Betreiber beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren.

(4) Der Aufenthalt im Freien (Liegewiesen, Becken etc.) ist bei Gewitter nicht gestattet. Bitte befolgen Sie in solchen Fällen die Vorgaben und Hinweise unseres Personals.

 

§8 Haftungsausschluss bei Veröffentlichungen


(1) Die Stadtwerke Aalen übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität von Veröffentlichungen.

 

§9 Datenschutz 


(1) Informationen zum Datenschutz sind auf unserer Homepage einsehbar: www.sw-aalen.de/datenschutz.

 

Bestimmungen für den Saunabetrieb

§10 Zweck und Nutzung der Saunaanlage


(1) Die Saunaanlage dient der Gesundheitsförderung und Erholung.
(2) Die Bio-Saunen im Textilbereich der Limes-Thermen sind nur mit trockener Badekleidung zu nutzen. Die großen Saunaanlagen im Hirschbachbad und in den Limes-Thermen sind textilfrei. Kinder und Jugendliche von 3 bis 16 Jahren dürfen die Saunaanlage betreten, jedoch nur in Begleitung einer volljährigen, geeigneten Begleitperson besuchen.

 

§11 Verhalten in der Saunaanlage


(1) Es gelten Vorgaben zur Bekleidung, wie in § 11 beschrieben.

(2) Ruheliegen sind nur mit Bademantel oder trockener Unterlage zu benutzen.

(3) Die Gastronomie darf nur mit Bademantel oder trockenem Handtuch besucht werden. Da sich unsere Gastronomie in den Limes-Thermen außerhalb der Bade- und Saunalandschaft befindet, bitten wir um angemessene Kleidung.

(4) Holzbänke sind mit ausreichend großen Liegetüchern zu nutzen.

(5) Sitzunterlagen in Dampf- und Warmlufträumen sind aus hygienischen Gründen zu verwenden.

(6) Technische Einbauten dürfen nicht belegt werden.

(7) Lautstarke Aktivitäten sind in Schwitzräumen untersagt.

(8) Vor der Benutzung von Schwitzräumen muss geduscht werden. Peelings und andere mitgebrachte Mittel wie Salz, Honig, Aufgussmittel usw. sind verboten.

(9) Das Telefonieren, Fotografieren und Filmen in der Sauna ist nicht gestattet und kann zur Anzeige gebracht werden.

(10) Das Tragen oder Abstellen von Badeschuhen jeglicher Art in den Sauna- und Dampfräumen ist verboten.

 

§12 Besondere Hinweise


(1) Personen mit gesundheitlichen Beschwerden oder Vorerkrankungen sollten mögliche Risiken vor der Nutzung der Sauna ärztlich abklären. Bei der Nutzung unserer Bäderlandschaft und der Saunaanlagen ist generell besondere Vorsicht geboten.

(2) Die besonderen Bedingungen in Saunaräumen erfordern besondere Vorsicht. Achten Sie zu Ihrem Schutz immer auf höhere Raumtemperaturen, gedämpfte Beleuchtung, Stufenbänke ohne Geländer und andere mögliche Gefahrenquellen wie feuchte oder nasse Böden in unseren Anlagen.

(3) Saunaaufgüsse dürfen nur von geschultem Personal durchgeführt werden.

 

Stand: Juni 2026